Wer nicht klagt, hat schon verloren

Porträtbild von Felix Efosa

Guten Tag uns allen,

an der Stelle sei zuerst einmal ein Lob ausgesprochen für den Versuch einer Entbürokratisierung seitens der Landesregierung.

Am Ende ist es natürlich unbefriedigend, wie wenig Potenziale durch das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz erwirkt werden konnten, aber am Ende der föderalen Nahrungskette gibt man sich zufrieden mit dem, was man kriegt.

Oder halt eben auch nicht!

Als Kommunen bilden wir ein wichtiges Fundament der Demokratie. Der Elfenbeinturm fällt, wenn das Fundament nachlässt.

Ausführlich haben wir als Gemeinderat und auch die Stadtverwaltung damals dargelegt, warum die Einführung der Bezahlkarte insbesondere mit unserer Landeserstaufnahmestelle in Freiburg, einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand sowie eine weitere Hemmschwelle für eine gelingende Integration der mehr als 400 betroffenen Personen darstellt.

Mehrheitlich votierte damals der Gemeinderat gegen die Einführung der Bezahlkarte in Freiburg.

Wie im Antrag dargelegt, halten wir eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid zur Anwendung des Regelungsbefreiungsgesetzes aus mehreren Gründen für sinnvoll.

Zum einen baut die Einführung der Bezahlkarte Bürokratie auf, anstatt sie zu reduzieren, wie in der Druckvorlage dargelegt.

Demgegenüber steht das eigentliche Ziel, Zitat Innenministerium: „neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben“ und „Das Gesetz soll einen möglichst großen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten“.

So heißt es: „Für die Ablehnung eines Antrags müssen daher Umstände vorhanden sein, welche die Annahme rechtfertigen, dass durch die Befreiung von Regelungen eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen entstehen würde oder überwiegende Belange des Gemeinwohls.“

„Die Gemeinwohlformel trägt der Erkenntnis, dass vielfach widerstreitende öffentliche Interessen aufeinandertreffen, mit einem Abwägungsmodell Rechnung. Die Frage, ob ein Erprobungsantrag aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls abgelehnt werden kann, kann nur das Ergebnis einer Abwägungsentscheidung nach den Umständen des Einzelfalls sein, bei der in Rechnung zu stellen ist, dass eine Ablehnung allenfalls in Betracht kommt, wenn Gründe des öffentlichen Interesses von besonderem Gewicht dies rechtfertigen.“

Ablehnung ist auch möglich, wenn höherrangiges Recht wie Bundesrecht oder Europarecht zum Tragen kommen.

Die Hürden für eine Ablehnung eines Antrags sind also sehr hoch.

Im Umkehrschluss müsste demnach das Innenministerium in einem Klageverfahren darlegen, wie der Verzicht der Einführung der Bezahlkarte im Spezifischen Fall hier in Freiburg entweder in gesonderten Maße Leib und Leben gefährden oder überwiegende Belange des Gemeinwohls negativ tangieren würde.

Für ersteres gibt es wohl keine stichhaltigen Indizien und somit bleiben noch zwei Argumentationsstränge:

Zum einen die Argumentation über höherrangiges Recht, also dass in diesem Fall Bundesrecht Landesrecht stechen würde.

Das ist so wohl nicht tragfähig, da in der Bundesgesetzgebung ein Ermessen der Kommunen und mögliche Opt-Out Regelungen implizit erlaubt werden, diese werden übrigens auch schon in anderen Kommunen angewandt. 

Als zweites Argument würde die Gemeinwohl-Ebene angeführt werden.

Hier müsste das Ministerium rechtssicher aufweisen, warum eine Regelung, die von einer demokratisch legitimierten Mehrheit des Gemeinderates und der Stadtverwaltung abgelehnt wird und mit deutlichen Mehrkosten verbunden ist und bei der auf Grund der Regelung eben genau das Geld nicht dem Gemeinwohl in Freiburg zugutekommt, jetzt plötzlich das Gemeinwohl negativ tangiert.

Das Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz relevanten Summen ins Ausland schicken, ist empirisch nicht haltbar und mittlerweile mehrfach widerlegt.

Demnach kann man davon ausgehen, dass eine Klage durchaus gute Erfolgschancen haben könnte und die initiale Ablehnung möglicherweise eher politischer Natur gewesen sein könnte.

Eine Klage sehen wir demnach nicht als aussichtslos und halten sie für inhaltlich und politisch richtig. 

Und erlauben Sie mir noch zwei Anmerkungen:

Einmal an die Freien Wähler: Würden wir so mit unserem privaten Geld umgehen?

Aufgrund der dargelegten Argumentation halten wir eine Klage für sinnvoll und die geschätzten Kosten von ca. 6-10 Tausend Euro für Vertretbar.

Das Recht ist das Werkzeug, um sich gegen vermeintliche Willkür oder Fehlentscheidungen zu wehren. Diese rechtssicher auszuschließen, ersuchen wir mit unserer Klage. 

Aus Fiskalpolitischer Sicht gibt es da wirklich andere Hebel, zumal der Klageerfolg Summen für den Haushalt frei machen würde.  

Und an FR4U: Lieber investieren wir nicht das Geld für die Klage um, sondern das Geld was wir uns für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte sparen. 

Wie auch schon im Dezember halten wir die Einführung der Bezahlkarte in Freiburg für falsch, daraus ergibt sich für uns die logische der Klage.

Somit lade ich nochmal alle Fraktionen und Gruppen ein unserem Antrag zuzustimmen.

Und damit schließe ich: 

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht)