Bezahlkarte: Nicht widerspruchslos folgen

Das Land Baden-Württemberg verpflichtet die Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. Freiburg hatte deshalb beantragt, das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz zu nutzen und vorläufig auf die Einführung der Karte zu verzichten. Diesen Antrag hat das Land abgelehnt. Unser Antrag, diese Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen, ist in dieser Woche im Gemeinderat gescheitert.

Link zu unserem Antrag im Wortlaut und mit Begründung: https://www.eine-stadt-fuer-alle.de/antrag-widerspruch-gegen-verpflichtende-bezahlkarten-einfuehrung/

Kommunale Spielräume nicht nutzen?

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz wurde geschaffen, damit Kommunen befristet von Landesvorgaben abweichen können, wenn dadurch Verwaltungsabläufe vereinfacht, beschleunigt oder kostengünstiger gestaltet werden können. Diese Möglichkeit wollte Freiburg nutzen.

Die Bezahlkarte löst kein bestehendes Problem. Stattdessen schafft sie zusätzliche Verwaltungsabläufe, Kontrollmechanismen und Kosten. Viele der Betroffenen leben bereits seit Jahren in Freiburg. Sie gehen zur Schule, arbeiten oder engagieren sich ehrenamtlich. Zu einem selbstbestimmten Alltag gehört für sie selbstverständlich auch die Teilnahme am regulären Zahlungsverkehr.

Durch einen befristeten Verzicht auf die Einführung hätte überprüft werden können, ob die Stadt ihre Aufgaben ohne die zusätzlichen bürokratischen Strukturen ebenso gut oder sogar besser erfüllen kann. Andere Länder räumen ihren Kommunen einen solchen Spielraum ein.

Unser Antrag verlangte keine Sonderregel. Er sollte prüfen lassen, ob das Land sein eigenes Erprobungsgesetz richtig angewandt und die Freiburger Situation angemessen berücksichtigt hat. Andere Fraktionen wollten diese rechtliche Klärung leider nicht.

Eine Karte, die Teilhabe erschwert

Unsere Ablehnung der Bezahlkarte reicht über den Verwaltungsaufwand hinaus. Je nach Ausgestaltung werden Bargeldzugang, die Nutzung bei bestimmten Geschäften oder die Verwendung für einzelne Ausgaben begrenzt. Dadurch wird der Alltag komplizierter und Menschen werden als besondere Gruppe markiert.

Menschen, die auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, brauchen keine zusätzlichen Hürden, sondern Zugang zu Beratung, Sprache, Bildung, Arbeit, Wohnen und einem selbstbestimmten Leben. Die Bezahlkarte erschwert Teilhabe, statt sie zu fördern. Sie erzeugt Ausgrenzung, statt Integration zu unterstützen.

Freiburg sollte deshalb weiterhin alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten nutzen, um auf eine Bezahlkarte zu verzichten. Die Mehrheit des Gemeinderats hat diese Chance ausgeschlagen. Wir halten daran fest: Eine soziale Stadt stärkt Rechte und Teilhabe, statt sie durch neue Kontrollen einzuschränken.