Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO, hier: „Verzicht auf Strafverfolgung bei Schwarzfahren“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
in einem offenen Brief an Bundesjustizminister Buschmann fordern aktuell mehr als 100 Kriminolog_innen und andere Wissenschaftler_innen, „Schwarzfahren“ künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln. Sie begründen Ihren Vorstoß unter anderem damit, dass dieser Straftatbestand überproportional oft arme Menschen und solche in prekären Lebenslagen trifft. So droht Schwarzfahrer_innen, die das Bußgeld nicht bezahlen können, aktuell bis zu einem Jahr Gefängnis. Schätzungen zufolge müssen in Deutschland jedes Jahr mehr als 7.000 Menschen ins Gefängnis, weil sie ohne gültigen Fahrschein den ÖPNV genutzt haben und die Strafe nicht bezahlen können.
Indes ist bereits im März 2023 eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap für fragdenstaat.de zu folgendem Ergebnis gekommen: rund 69 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass Schwarzfahren zukünftig keine Straftat mehr sein sollte. Da auf Bundesebene die Gesetzesinitiative noch auf sich warten lässt, wurde in einigen Kommunen in Deutschland bereits ein Verzicht auf die Strafverfolgung wegen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nach § 265a beantragt und durchgesetzt.
Vor diesem Hintergrund beantragen die unterzeichnenden Fraktionen, das Thema:
„Verzicht auf Strafverfolgung bei Schwarzfahren“
auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen. Weiter beauftragen die unterzeichnenden Fraktionen die Verwaltung, das Thema mit aktuellen Daten übers Schwarzfahren in Freiburg (u.a. gestellte Strafanzeigen und Strafanträge nach § 265a) sowie mit Lösungsvorschlägen zur Entkriminalisierung von Schwarzfahrer_innen in Freiburg für die Beratungen im Gemeinderat aufzubereiten.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
gez.
Lina Wiemer-Cialowicz, Gregor Mohlberg, Daniela Ullrich // Eine Stadt für alle
Julia Söhne, Stefan Schillinger, Ludwig Striet // SPD-Fraktion