Ehrenamt bei Verwaltungsgebühren beachten

Gemeideratsanträge

Interfraktioneller Ergänzungsantrag zu TOP 3 (DS 21/110), hier: „Änderung der Verwaltungsgebührensatzung: Neukalkulation der Verwaltungsgebühren“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen die folgende Ergänzung.

Der Drucksache DS 21/110 wird als Punkt 3 angefügt:

  1. Gemeinnützige Vereine, Verbände, Parteien und Wählerinitiativen erhalten einen Gebührenabschlag von 30% der zu entrichtenden Regelverwaltungsgebühr „Gestattung“ (§12 GastG bzw. Ziffer 1.2.5 der Anlagen).

Begründung:

Gemeinnützige Vereine, Parteien und Wählerinitiativen erfüllen einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag und sind in der Regel von großem ehrenamtlichem Engagement geprägt. Ihre Veranstaltungen und Anliegen verfolgen keine wirtschaftlichen Zwecke und sind auf das Gemeinwohl ausgerichtet. Daher ist es sinnvoll, hier eine entsprechende Reduzierung der Gebühren zu gewähren.

Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und muss gegenüber der Bundespolitik, gerade auch mit dem Beispiel eines nicht erfolgreichen Lösungsversuchs auf kommunaler Ebene, dargestellt und eingefordert werden.

Die Unterzeichnende Stadträt*innen und Fraktionen:

• Lina Wiemer-Cialowicz und Gregory Mohlberg, EINE STADT FÜR ALLE
• Kai Veser, Stadtrat, Freie Wähler
• Julia Söhne und Stefan Schillinger, SPD/Kulturliste
• Dr. Wolf-Dieter Winkler, FL-Einzelstadtrat
• Dr. Carolin Jenkner, CDU
• Simon Sumbert und Ramon Kathrein, JUPI