Es freut unsere Fraktion sehr, dass die Einrichtung eines Drogenkonsumraums im Gemeinderat beschlossen wurde. Eine Forderung, die wir schon lange stellen und die nun endlich nicht mehr an der Verordnung des Landes scheitert.
Ein Konsumraum erfüllt im Hilfenetz mehrere Funktionen: Er sichert das Überleben, eröffnet Wege ins Hilfesystem und entlastet den öffentlichen Raum. Insbesondere lassen sich durch die Niederschwelligkeit Gruppen ansprechen, die durch die bestehenden Hilfsangebote nicht erreicht werden. Die Akzeptanz der Adressat*innen ist gleichzeitig Grundlage für Motivationsarbeit zu weiterführenden Angeboten wie Beratung, Substitution oder Therapie. Der Konsumraum rettet aber auch ganz unmittelbar Leben durch die Verhinderung von Infektionen und Überdosierungen.
Neben diesen fachlichen Aspekten ist aber auch ein ideeller wichtig: Die Etablierung eines Konsumraums zeigt eine Haltung, die dafür steht, dass niemand in Folge einer Erkrankung oder von psycho-sozialen Problemen marginalisiert werden darf.
Allerdings haben wir auch einen Kritikpunkt: Die Öffnungszeiten. Der Raum wird von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr geöffnet sein. Drogenabhängigkeit kennt aber kein Wochenende. Wenn sich das Angebot etabliert hat und gut angenommen wird, sollten dringend bald darüber nachgedacht werden, die Öffnungszeiten sowohl in den Abendstunden als auch am Wochenende auszuweiten.
Freiflächen für junge Menschen statt pauschale Verbote
Grundsätzlich halten wir eine angemessene Regulierung von Mini-Boxen an ausgewählten Orten für sinnvoll. Der durch den Gemeinderat beschlossenen Parksatzung konnten wir allerdings nicht zustimmen.
Das liegt einerseits an der Pauschalität der Satzung und ihrer weiträumlichen Wirkung und andererseits an der fehlenden Jugendbeteiligung und der Nichtbehandlung im KJHA. Auch ohne diese zusätzliche Satzung hätten wir uns nicht in einem ungeregelten Zustand befunden. Alle eindeutigen Bestimmungen zur Ruhestörung und Einhaltung der Nachtruhe galten auch davor schon.
Rein rechtlich muss jede städtische Satzung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Diese ist hier womöglich nicht mehr gegeben, weil anlasslos, weiträumig und ohne Abwägung, auch eine nicht-störende Nutzung einer Mini-Musikbox verboten wird.
Kritisch zu sehen ist auch, dass die gesetzlich vorgeschriebene Jugendbeteiligung nicht stattgefunden hat. Jugendbeteiligung bzw. die Beteiligung junger Erwachsener wäre vor allem auch deshalb gut gewesen, weil sich dann, bereits im Vorfeld, ein tragfähiger und verhältnismäßiger Kompromiss hätte herausstellen können.
Aus dem Umfeld der Jugendverbände und der Jugendlichen, bei den ein grundsätzliches Problembewusstsein vorhanden ist, gibt es gute Vorschläge, die wir gerne diskutiert und berücksichtigt hätten.
- Felix Beuter & Gregor Mohlberg