Einzelanfrage: Implementierung von präventiver Quartiersarbeit im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen im Bereich Metzgergrün (interfraktioneller Antrag vom 23.03.2022) ‎

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Dr. Ulrich von Kirchbach,

bezugnehmend auf die DRUCKSACHE G-22/111 bitte ich um zeitnahe Beantwortung nachstehender Fragen.

Ausgangslage:
a) In Freiburg gibt es im Rahmen des Konzeptes Quartiersarbeit, unter der Regie des städtischen Quartiersmanagements, rund 15 Stellen in 11 verschiedenen Einrichtungen.
In der Drucksache G – 22/111 heißt es nun unter 3.1:
„Der Zuschuss wird im Umfang von 0,5 VZÄ vom 01.08.2022 bis zum Ende des kommenden Doppelhaushaltes, d. h. bis zum 31.12.2024 zur Begleitung des FSB-Bauverfahrens im Metzgergrün befristet. Somit wird gewährleistet, dass die Wirksamkeit einer verstärkten Begleitung der Bewohnerschaft im Neubebauungsverfahren über mehr als zwei Jahre evaluiert werden kann und zudem bis zur geplanten Fertigstellung des 1. Bauabschnittes gesichert ist. Sollte die Evaluierung der Quartiersarbeit positive Ergebnisse ergeben, besteht die Option den Zuschuss bis maximal zum Ende des Gesamtbauvorhabens zu verlängern.“
Fragen:

  1. Wieviele der oben genannten derzeit etwa 15 Quartiersarbeitsstellen sind in Freiburg durch Gemeinderatsbeschluss vergleichsweise auf nur 2 Jahre befristet?
  2. Bei wievielen der oben genannten derzeit etwa 15 Quartierarbeitsstellen ist die Option einer zeitlichen Verlängerung durch Gemeinderatsbeschluss von einer Evaluation abhängig gemacht worden?
  3. Teilt die Verwaltung, die im Sozialausschuss mehrfach geäußerte Befürchtung, dass es nicht leicht sein würde, für eine solch herausfordernde Aufgabe, eine berufserfahrene qualifizierte Fachkraft zu finden, wenn es sich einerseits um eine Halbtagsstelle handelt, die andererseits auch noch zeitlich derart befristet ist?
  4. Hält die Verwaltung es für rechtlich möglich, einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zu fällen, wonach die neu zu schaffende „Quartiersarbeit+“ auf die gesamte Dauer der Bauphase im Metzgergrün bewilligt wird und zugleich das Quartiersmanagement beauftragt wird, mit dem jeweiligen Träger im Rahmen der Zielvereinbarungen eine etwa zweijährige Evaluation festzulegen?
    Ausgangslage:
    b) Unter Punkt 3.6 wird über einen extern begleiteten Mediations- bzw. Moderationsprozess zur Konfliktschlichtung berichtet.
    Fragen:
  5. Wie sind die Erfahrungen, aus der Sicht der Verwaltung, mit dem bisherigen Mediationsprozess zur Konfliktschlichtung? Welche Vertragslaufzeit bzw. Arbeitsaufträge wurden mit dem Dienstleister vereinbart? Wieviele der rund 250 Mietpartien waren bei diesen Mediationstreffen anwesend? Wie hoch sind bislang die hierfür angefallenen Kosten?
    Ausgangslage:
    c) Viele Akteure aus dem Bereich Metzgergrün halten die hier bis dato angebotenen Beteiligungsverfahren für gescheitert. Aus diesem Grunde wurde im interfraktionellen Antrag vom 23. 3. 2022 vorgeschlagen, „zeitnah ein geeignetes Forum zu schaffen, in dem neben den Vertreter_innen aller Fraktionen, der Verwaltung, Fachleuten der Quartiersarbeit und der Freiburger Stadtbau GmbH in angemessener Zahl Bewohner_innen aus dem Quartier Metzgergrün vertreten sind“ anzubieten.
    Fragen:
  6. Hält die Verwaltung es rechtlich für möglich, dass der Gemeinderat beschließt, ein derartiges Beteiligungsformat anzubieten? Hat die Verwaltung aktuell einen besseren Vorschlag, sowohl die Bewohner_innen als auch die anderen maßgeblichen Akteure, nicht zuletzt des Gemeinderates, angemessen zu beteiligen?
    Für eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage danke ich Ihnen herzlich.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Günter Rausch
Stadtrat der Linken Liste – solidarische Stadt
in der Fraktion „Eine Stadt für Alle“