Erdogans langer Arm reicht bis Freiburg

Im Rahmen von Einbürgerungsverfahren kommt es immer wieder zur Zurückweisung kurdischer Personen aus verfassungsrechtlichen Bedenken. In diesem Zusammenhang wird oft ihr Engagement in legalen kurdischen Community-Vereinen genannt, sowie das aktive Begehen „kurdischer Feiertage“ und die Teilnahme an erlaubten Demonstrationen, die sich gegen in der Türkei begangene Repressionen richten.

Am Verwaltungsgericht Freiburg klagt aktuell Mustafa C. gegen die Stadt Freiburg. Obwohl er schon seit über 30 Jahren in Deutschland lebt, voll integriert ist, ihm keinerlei Gesetzesverstöße zur Last gelegt werden und seine gesamte Familie bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wird ihm die Einbürgerung durch die Stadt Freiburg als ausführende Behörde aufgrund von Zweifeln an seinem Bekenntnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung verweigert.

Mustafa ist dabei kein Einzelfall. Insbesondere in den letzten Jahren sind viele Menschen mit kurdischer Identität aus der Türkei vor der Repression des despotisch agierenden Präsidenten Erdogan geflohen, da sich die Verfolgung der kurdischen Minderheit mit dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs erneut verschärft. So wurden zahlreiche kurdische Kommunalpolitiker*innen unter dem haltlosen Vorwurf des „Terrorismus“ abgesetzt, verhaftet oder sogar getötet.

Durch die enge politische und wirtschaftliche Verbandelung Deutschlands mit der Türkei wurden Menschen mit kurdischer Identität in vorauseilendem Gehorsam häufig unter den Generalverdacht des Terrorismus gestellt.

Der Verfassungsschutz stellt politische Aktivitäten in der kurdischen Community dabei in das Umfeld vermeintlich terroristischer Organisationen wie der PKK, bzw. legaler Organisationen der HDP – einer demokratischen und multireligiösen Partei in der Türkei, die von der türkischen Führung im Umfeld der PKK verortet wird. Unter Generalverdacht steht auch, wer mit den kurdischen Verteidigungseinheiten der YPG bzw. der Partei PYD sympathisiert, die in Syrien den IS zurückgeschlagen haben und sich dort für die Etablierung eines multireligiösen Raums einsetzen und diesen konkret verteidigen.

Eine solche Lesart, die zum Teil die Haltung der aktuellen türkischen Führung unkritisch übernimmt, schränkt grundgesetzlich garantierte Rechte ein, verunmöglicht politisches Engagement gegen die Repressionspolitik der Türkei und darf deswegen nicht zum Ausschluss der Einbürgerung führen – mit allen negativen Folgen für die/den Einzelnen. Unserer Fraktion ist es wichtig hier konkrete Solidarität zu zeigen, aufzuklären und uns an die Seite betroffener Menschen zu stellen. Wir fordern Bundes- und Landesbehörden auf, sich nicht durch das Erdogan Regime instrumentalisieren zu lassen und die Einbürgerung kurdischer Einwohnerinnen Freiburgs nicht weiter zu blockieren.