FSB-Sozialbonus auf alle Mieter:innen ausweiten

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 3, Drucksache G-22/091, hier: „FSB 2030 – Finanz- und Liquiditätsplanung sowie Ergebnis der Evaluation zu FSB-Mietengrenze und FSB-Sozialbonus“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnende Fraktion beantragt die Beschlussvorlage G-22/091 um folgenden Punkt zu ergänzen:

„a) Der Sozialbonus wird künftig allen Mieter:innen angeboten, sowohl bei allen bestehenden Mietverträgen als auch bei allen Neuvermietungen, soweit das gesetzlich möglich ist. Die Personalkapazitäten bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen sind darauf vorzubereiten.

b) Die Verwaltung prüft die rechtliche Zulässigkeit (Stichwort: Doppelförderung) der Möglichkeit einer Ausweitung des Konzepts Sozialbonus auch Mieter:innen, die in den geförderten Wohnungen wohnen oder in Wohnungen, die Teil des Bundesförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sind.“

Begründung:
Der Berechtigtenkreis für den Sozialbonus ist auszuweiten, so dass Mietparteien, die einkommensbedingt ein Anrecht darauf haben und von den Vorteilen profitieren könnten, Zugang dazu erhalten. Eine Entlastung aller von den Einkommensgrenzen her berechtigten ist aus sozialen Gründen notwendig und muss daher ermöglicht bzw. rechtlich geprüft werden.

Die unterzeichnenden Stadträt:innen:

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender, EINE STADT FÜR ALLE
Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE