Wohungstausch und FSB-Sozialbonus richtig verbinden

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 3, Drucksache G-22/091, hier: „FSB 2030 – Finanz- und Liquiditätsplanung sowie Ergebnis der Evaluation zu FSB-Mietengrenze und FSB-Sozialbonus“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnende Fraktion beantragt folgende Änderungen in der Beschlussvorlage G-22/091.

Der Beschlussantrag der Beschlussvorlage G-22/091 wird um folgenden Punkt ergänzt:

„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, auch denjenigen Mieter:innen Zugang zum Sozialbonus zu gewähren, welche die eigentlich angemessene Wohnungsgröße nach dem Landeswohnraumförderprogramm überschreiten.

In diesem Fall soll seitens der FSB eine angemessene Wohnung angeboten werden. Kann bei Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße, trotz ausdrücklichem Wunsch und Bereitschaft der Mieter*innen zum Wohnungstausch seitens der FSB keine Ersatzwohnung zu Verfügung gestellt werden, wird Zugang zum Sozialbonus gewährt, bis eine entsprechende Ersatzwohnung zur Verfügung steht. Eine angemessene Ersatzwohnung muss dabei quartiersnah und zum gleichen Quadratmeterpreis angeboten werden.

Begründung:
Eine zu große Wohnung kann, wenn seitens der FSB keine Alternativwohnung verfügbar ist, zu einer Verwehrung des Sozialbonus führen. Die Einkommensbelastung bleibt unabhängig von der Wohnungsgröße aber faktisch vorhanden. Auf der anderen Seite ermöglicht eine Aktivierung zum Wohnungstausch, die nicht zum Nachteil der Mieter:innen ist, eine Optimierung der Bereitstellung von passgenauen Wohnungsgrößen für einen größeren Kreis.

Die unterzeichnenden Stadträt:innen:

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender, EINE STADT FÜR ALLE
Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE