Fußballkultur respektieren – Keine Repression gegen organisierte Fans

Es ist richtig, dass der Geltungsbereich der Stadionverordnung verkleinert wird.

Stadiontypische fankulturelle Praktiken dürfen nicht zu Bußgeldern führen.

Die Fraktionsgemeinschaft EINE STADT FÜR ALLE ist sehr erfreut, dass das Gelände des Wolfsbucks aus dem Geltungsbereich der Stadionverordnung herausgenommen wird. „Man könnte fast meinen, die Aufregung um unsere Anträge mit genau diesem Ziel aus dem Jahr 2020 – inklusive zwischenzeitlicher Absetzung des Themas durch den Oberbürgermeister – wäre ein bisschen unangebracht gewesen, aber sei´s drum.“ kommentiert Stadtrat und sicherheits- und sportpolitischer Sprecher der Fraktion Felix Beuter.

Neben dem Geltungsbereich sorgt insbesondere die Verhängung von Bußgeldern gegen Vorsänger*innen im Gästeblock immer wieder für Kritik. Das Besteigen von Zäunen durch sogenannte Vorsänger*innen zur Koordination des Supports stellt nun mal eine etablierte, stadiontypische und an allen Bundesligastandorten gängige fankulturelle Praxis dar.

Ein interfraktioneller Antrag, das Verweilen auf dem Zaun zur Choreografie von Fangesängen explizit nicht als Bußgeldtatbestand zu werten, wurde von der Verwaltung als Empfehlung übernommen. Auch wenn wir uns für einen definitiven Beschluss eingesetzt haben, war diese Zusage der Verwaltung für die anderen antragsstellenden Fraktionen anscheinend ausreichend. Wir erwarten nun vom OB, dass er auch tatsächlich dafür sorgt, dass es zukünftig zu keinen Bußgeldbescheiden für Vorsänger*innen mehr kommt.

Eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit lässt die notwendige Verhältnismäßigkeit vermissen, vor allem ist sie aber auch nicht funktional. Präventiv ist die Verordnung nicht wirksam, da das Bußgeld von den Betroffenen bewusst in Kauf genommen wird. Die fankulturelle Praxis besteht und sie wird auch weiter bestehen und daran wird auch die Freiburger Stadionverordnung mit Sicherheit nichts ändern.

„Das Besteigen von Zäunen innerhalb des Stadions sollte eigentlich gar nicht in einer Stadionverordnung vorkommen, zumindest muss aber die Bußgeldbewährung endgültig gestrichen und somit wenigstens die Minimalforderung der organisierten Fanszene endlich erfüllt werden. Das Anbringen von einem oder mehreren weiteren Podesten im Block ist zwar eine absolut sinnvolle Maßnahme, die wir natürlich unterstützen, gleichzeitig sind sich aber alle Seiten einig, dass sich das grundlegende Problem damit allein nicht wird lösen lassen.“ sagt Felix Beuter.