Grundsteuerreform geht zu Lasten vieler Mieter:innen

Porträtbild von Gregor Mohlberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

liebe Anwesende,

unsere Fraktion wird der Verwaltungsvorlage zur Grundsteuer heute zustimmen. Wir sind der Auffassung, dass es richtig ist, sich beim Hebesatz zunächst an die Vorgaben des Transparenzregisters zu halten.

Wir sind auch der Auffassung, dass es richtig war, in Ruhe die eingehenden Daten abzuwarten. Der Versuch einiger Listen, aus der Frage der Grundsteuer ein Thema im Kommunalwahlkampf zu machen, war falsch. 

Wir haben deshalb schon früh mit einigen Anfragen versucht, möglichst viel Transparenz herzustellen. Richtig wäre es gewesen, das Thema Grundsteuer vor allem im Zusammenhang mit den Bund und dem Land zu thematisieren. 

Neben der Tatsache, dass mit der Grundsteuerreform einige Ungerechtigkeiten des alten Systems ausgebügelt wurden, z.B. dass unbebautes Land und auch große Grundstücke jetzt deutlich teurer werden, wird diese Grundsteuerreform aber leider auch die Kosten für Wohnen bei Mieter:innen und bei Selbstnutzung kleines Eigentums mit niedrigem Gebäudewert teilweise verteuern. 

Die neue Grundsteuer sorgt nicht nur bei Menschen mit kleinem, selbstgenutztem Eigentum für Ärger, sondern auch bei Mieter:innen. Denn Vermieter:innen können die Steuer voll auf die Mieter:innen abwälzen. Damit ist diese Grundsteuerreform eine Reform auf dem Rücken der Mieter:innen – zur absoluten Unzeit. 

Dass eine Steuer auf privaten Besitz und den sich daraus ergebenden Vorteilen und gesellschaftlichen Kosten auf die Mieter:innen umgelegt werden kann, halten wir für vollkommen falsch und kontraproduktiv.

Eine sozial-gerechte Reform wäre aus unserer Sicht aber möglich gewesen.

Dass die bürgerlich-konservativen Parteien in die Kritik an der Reform gerne und laut mit einstimmen, verdient daher einen kritischen Kommentar. Denn alle Kritikpunkte an dieser Reform waren von Anfang an bekannt. 

Linke Position im Bundestag war es, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenverordnung, den so genannten Nebenkosten, aufzuheben und nicht profitorientierte, gemeinwohlorientierte sowie genossenschaftliche Wohnungsunternehmen von der Grundsteuer zu befreien. 

Ebenso wurde damals eine Staffelung beantragt, die selbstgenutztes Eigentum mit niedrigem Gebäude-Verkehrswert entlastet hätte. 

Die Stadt Freiburg steht hier am Ende der politischen Entscheidungskette und hat kaum Möglichkeiten, sich gegen diese negativen Auswirkungen der Grundsteuerreform zu wehren.

Die im Gesetz angelegten Ungerechtigkeiten kann der Gemeinderat leider nicht korrigieren. Unsere Fraktion wird daher darauf drängen, dass diese Kritik gegenüber Bund und Land deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Einen entsprechenden Antrag haben wir dem Gemeinderat vorgelegt. Einer möglichst zügigen Prüfung und Vorbereitung einer Grundsteuer C stimmen wir ebenfalls zu.

Danke für die Aufmerksamkeit!