Straßenmusik und Straßenkunst ist ein eigenständiger Teil der Kultur, deren Vielfalt unsere Fraktion fördern möchte. Sie sollte nur insoweit eingeschränkt werden, wie ein Interessensausgleich zwischen den KünstlerInnen, den VerkehrsteilnehmerInnen und für die AnwohnerInnen und Beschäftigten in der Innenstadt notwendig ist.
Diese Ausgeglichenheit sahen wir mit dem knappen Reglement des Merkblatts aus 2004 gegeben, denn es gab so gut wie keine Beschwerdelage – bis 2018 der GVD die Bühne des öffentlichen Raums betrat und mit der Stoppuhr sekundengenau auf die Beachtung der zulässigen Spielzeiten drängte. Das hat sich wohl bei den Gruppen, die von Stadt zu Stadt ziehen, herumgesprochen und – so auch meine Beobachtung – zu einem Rückgang unterschiedlichster Darbietungen geführt. Der in Freiburg beheimatete Ukulele- und Panflötenspieler hingegen musste sich mangels Konkurrenz die wenigen erlaubten Standorte zeitlich kaum mehr mit anderen teilen und wurde zu meinem Bedauern immer omnipräsenter.
Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Rotteckrings und des Europaplatzes drängte es sich daher auf, das Merkblatt zu überarbeiten, um neue Orte aufzunehmen und mit erweiterten Darbietungszeiten auch die von mir bereits erwähnten Verwerfungen auszugleichen. Ziel ist, so die Antragstellerinnen, eine Liberalisierung der Richtlinien. Das ist mit der Ursprungsdrucksache gründlich misslungen, weshalb zahlreiche Fraktionen mit Änderungsanträgen reagierten.
Fängt Verwaltung erst mal an, sich mit Reglements zu beschäftigen, geraten diese allzu schnell detailverliebt und ordnungswütig. Das mag für Corona-Verordnungen angehen, ja lebensnotwendig sein, Richtlinien zur Straßenkunst und –musik müssen u.E. möglichst großzügig ausfallen.
So sind wir nun mit der Ergänzungsdrucksache zwar zufrieden, was die verlängerten Spielzeiten und die Erweiterung der Orte angeht, nicht aber mit dem 150 m Abstand von einem Standort zum nächsten und auch nicht mit der Verhinderung von Tanz als Straßenkunst, für den nun mal Tonwiedergabegeräte und Lautsprecher zumindest in Zimmerlautstärke notwendig sind.
Auch der Ausschluss bestimmter Musikinstrumente würde das stilistisch weitgeöffnete internationale Spektrum von Straßenmusik unnötig einschränken. Dies zur Begründung unserer weiteren Änderungsanträge. Was wir außerdem gerne hätten, aber nicht erzwingen können ist, dass die Uni sich bewegt und in den Jahren der Sanierung des KG II auch einen Standort am Platz der Alten Synagoge für Straßenkunst freigibt. Wir hoffen dafür auf mehr Offenheit bei der neuen Rektorin und bitten Sie, Herr von Kirchbach, sich dafür einzusetzen.
Und liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist nichts in Stein gemeißelt. Lassen Sie uns mit den neuen Regelungen ein, zwei Jahre Erfahrungen sammeln und sollte sich die eine oder andere als zu konfliktbeladen herausstellen, sehen wir uns zu dem Thema im Gemeinderat einfach wieder und nehmen entsprechende Anpassungen vor.
Abschließend bedanken wir uns vor allem bei Multicore für deren Vermittlung in Sachen Straßenmusik und bei Herrn Funk vom AfÖ für seine Bemühungen, die Richtlinien zu aktualisieren. Wir freuen uns, wenn wir damit eine große Vielfalt an Darbietungen ermöglichen und heißen die Künstlerinnen und Künstler im weltoffenen Freiburg willkommen.