Keine Diskriminierung von Armut

Diskriminierung kommt oft gut getarnt daher. So auch das Verbot von „belästigendem Betteln“ in der Freiburger Polizeiverordnung. Belästigendes Betteln? Wer hat schon mal erlebt, dass ein bettelnder Mensch ihm hinterherging, ihn anpackte und Geld wollte? Sollte das vorkommen, dann so selten, dass es keiner gesonderten Verbotsregelung in der Polizeiverordnung bedarf. Und deshalb haben die JUPI-Fraktion und wir die Streichung dieser Bestimmung beantragt. Doch wir blieben damit allein.
Stadtrat Gröger (FW) prophezeite bei einer Streichung, dass Freiburg zur Hochburg von Bettelbanden würde. Bettelbanden? Nach heftigen Protesten des Innenstadthandles letztes Jahr hat die Polizei dies intensiv überprüft, aber keine Beweise dafür gefunden.
In der Nazizeit führte das „volksschädliche Betteln“ ins „Arbeitslager“. In der BRD wurde erst 1974 der Straftatbestand des Bettelns aufgehoben! Mannigfaltigen Versuchen, das Betteln in den Innenstädten generell zu untersagen, schob der EuGH für Menschenrechte mehrfach einen Riegel vor. So stiegen viele Städte – auch Freiburg – auf das Verbot von „belästigendem Betteln“ um. Wir haben kein Verständnis dafür, wenn der Gemeinderat eine derart üble Diskriminierung Seite an Seite mit Ordnungsbürgermeister Breiter verteidigt.