Ergänzungsantrag zu Drucksache G-24/140, hier: Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Unterzeichner:innen dieses Antrags begrüßen die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes mit der Zielsetzung „Klimaneutralität 2035“.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine deutliche Konkretisierung des Konzeptes von 2019 notwendig. Dies gilt im Hinblick auf die einzelnen Maßnahmen, deren Abhängigkeit von Bund und Land oder deren Verortung im Handlungsraum der Kommune sowie im Hinblick auf die konkreten zeitlichen Pfade und die dazu notwendigen Ressourcen im Hinblick auf finanzielle und personelle Bedarfe und deren Abdeckung aus den städtischen Haushalten der kommenden Jahre. Zu überprüfen ist im Rahmen der Fortschreibung auch, ob die bisher aus dem Klimafond bereitgestellten Mittel bis 2035 dafür ausreichend sind.
Konkret sollte das künftige Klimaschutzkonzept die folgenden Punkte und Fragestellungen aufnehmen und berücksichtigen:
Allgemein:
a) In der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sollte bei allen Projekten die konkreten Abhängigkeiten von Bund und Land transparent und möglichst konkret benannt werden.
Kritische Rückschau:
b) In der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sollten die 90 Maßnahmen und Leuchtturmprojekte aus dem bestehenden Klimaschutzkonzept kurz kritisch evaluiert werden.
c) In der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sollte kritisch dargestellt werden, ob das alte Ziel 60% CO2-Senkung bis 2030, gemäß den damaligen Annahmen erreicht werden konnte bzw. bis zu welchem Grad eine CO2-Senkung Stand heute erreicht wurde.
Konkretisierung:
d) In der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sollten die Hauptbereiche (u.a. Verwaltung; öffentliche Gebäude; Freiburger Stadtbau (Bestand/Sanierung/Neubau); Abfall/Recycling; Mobilität: Rad/MIV/ÖPNV/Transportsektor; Wärmeversorgung; Stromversorgung; private Sanierungsquoten; lokale Industrie), die in klarer kommunaler Zuständigkeit liegen, mit konkreten Maßnahmen, einem zeitlichen Handlungspfad und überschlägigen Prognosen bzgl. der finanziellen und personellen Ressourcen ausgewiesen werden.
Ergänzungen:
e) In der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sollten künftige und fortwährende CO2-treibende Infrastrukturprojekte der Stadt Freiburg klar benannt werden.
f) Der sog. „Masterplan Solar“ sollte integral in das Klimaschutzkonzept aufgenommen und die kommunalen Liegenschaften bzgl. ihrer Ausstattung mit Photovoltaik, möglichen Potentialen und Sanierungsabhängigkeiten aufgeführt werden.
Begründung:
Diese und künftige Gemeinderät:innen brauchen eine möglichst aussagenkräftige und informative Grundlage für die weiteren Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen, um notwendige politische Schritte in Hinblick auf das reale Erreichen der formulierten Klimaziele treffen und abwägen zu können.
Dazu gehört ein kritischer Blick zurück ebenso wie eine Bewertung des Ist-Standes auf Basis des letzten Konzeptes und eine Klärung der realen Einflussbereiche sowie eine klare Bennungen von Maßnahmen, der notwendigen Zeitabläufe und der dazu notwendigen Ressourcen.
Die Zielsetzung „Klimaneutralität 2035“ braucht grundsätzlich einen klaren Zeitplan und eine möglichst konkrete Handlungs- und Entscheidungsgrundlage. Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes muss diese Grundlagen bereitstellen, wenn sie einen Beitrag zu wirksamen Klimaschutz leisten soll.
Die unterzeichnenden Stadträt:innen und Fraktionen:
- Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE
- Emriye Gül, Stadträtin, EINE STADT FÜR ALLE
- Dr. Wolf-Dieter Winkler, Stadtrat Freiburg Lebenswert
- Markus Schillberg, Stadtrat Kultur/Inklusion
- Sascha Fiek, Fraktionsvorsitzender FDP-BFF