Kürzungen im Sozial- und Erziehungsbereich und der Kultur zurücknehmen

Ergänzungsantrag zu TOP 12, Drucksache G-22/032.1
Mehrerträge/-zuweisungen aus Gewerbesteuer und dem Kommunalen Finanzausgleich und deren Verwendung für zusätzliche Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie für die Kapital- und Liquiditätsstärkung im Konzern Stadt Freiburg und für die Integration Geflüchteter aus der Ukraine im Haushaltsjahr 2022

Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, dass dem Beschlusstext die folgenden Punkte angefügt und in der Nummerierung passend eingereiht werden:

1.„Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur nachträglichen Erhöhung der Zuschüsse für die Personalkostenanteile ab 1.4.2022um 1,8% für den Bereich der Zuschussempfänger*innen (Verbände der Wohlfahrtspflege, freie Trägerinnen im Bereich Migration, Trägerinnen der freien Jugendhilfe, Trägerinnen der Schulsozialarbeit). Die Zuschüsse im Kulturbereich werden analog dynamisiert.“

2.„Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur nachträglichen Erhöhung der Personalkostenbudgets der städtischen Ämter, Eigenbetriebe und Gesellschaften ab 1.4.2022 um 1,8%“.

3.„Änderung der Richtlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in Freiburg vom 6. April 22 in der Fassung vom 28. April 21 Anlage 1 I Nr. 2 dritter Satz wird wie folgt geändert: Neu: Die platzbezogenen Personalstandards für die pädagogischen Fachkräfte werden aus den gruppenbezogenen Personalstandards des KVJS unter Berücksichtigung der Hauptbetreuungs- und Öffnungszeiten und einer Verfügungszeit von 20 % abgeleitet.“

4.„Die neuen Ansätze werden entsprechend im Doppelhaushalt 2023/24 fortgeschrieben.“

Begründung:
Die finanzielle Situation der Stadt hat sich gegenüber dem 2. Finanzbericht im Dezember 2021 nochmals deutlich verbessert. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben 2021 eine Rekordhöhe erreicht, der Gemeindeanteil aus der Einkommenssteuer und die Schlüsselzuweisungen haben sich um 29,5 Mio. verbessert. Der Zahlungsmittelüberschuss ist von durchschnittlich 65 Mio. auf sagenhafte 85 Mio. angestiegen und gegenüber dem Plan 21 um 60 Mio. höher. Auch für 2022 sind deutliche Mehreinnahmen prognostiziert. Daher sehen es die unterzeichnenden Fraktionen für geboten an, die Einsparauflagen für Zuschussempfänger*innen und Stadtverwaltung in 2022 nicht fortzuführen.
Dennoch würden mit diesem Vorgehen dauerhafte Einsparungen von 1,4% der Lohnkosten aus der ersten Lohnerhöhungsrunde 2021 bestehen bleiben. Weitere Einsparungen über 1,8% der Lohnkosten (Tariferhöhung ab April 2022) sind aus Sicht der Unterzeichnenden unter den neuen Haushaltsvoraussetzungen nicht zu rechtfertigen – wurden sie doch als absolute Ausnahme unter besonderer Notlage des Haushalts in Corona-Zeiten begründet.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Beuter, Gregor Mohlberg, Irene Vogel // Eine Stadt für alle
Dr. Wolf-Dieter Winkler // Freiburg Lebenswert
Atai Keller // Kulturliste Freiburg