Möglichkeiten zur Begrenzung von Wahlplakaten, wegen Umwelt, Funktionalität und Verhältnismäßigkeit

Anfrage nach §24 GemO zu Sachfragen außerhalb von Sitzungen, hier:
Möglichkeit der Begrenzung von Plakatwerbung zu Wahlen, u.a. aus Erwägungen zu Verhältnismäßigkeit, Funktionalität und auch aus ökologischen Gründen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der im Juni 2024 anstehenden Europa- und Kommunalwahlen, sowie in der Nachbetrachtung der gleichen Wahlen im Mai 2019, stellt sich uns die Frage, ob es seitens der Stadt Möglichkeiten gibt, in die „Massenhaftigkeit“ der Wahlwerbung der Parteien und Listen, wirksam steuernd einzugreifen?

Steuerungsmotive könnten dabei zum einen sein, überbordende Wahlwerbung (an einzelnen Laternenmasten bis zu 10 Plakate) wirksam einzuschränken (Verhältnismäßigkeit), Wahlwerbung im gebotenen Maße dadurch auch wieder sichtbarer zu machen (Funktionalität), aber auch, durch die Herstellung einer klaren Regelung, ökologische Aspekte und einen angemessenen Umgang mit Ressourcen gegenüberzustellen (Ökologie und Nachhaltigkeit).

Die Vergangenheit zeigte leider, dass gerade angesichts einer unbestimmten Anzahl an kandidierenden Listen, Selbstverpflichtungen (zur Gesamtanzahl der Plakate, Belegungsgrenze einzelner Masten) nicht die gewünschte Wirkung hatten.

Wir bitten die Stadt daher, die folgenden Dinge zu prüfen und ggf. eigene Überlegungen zu machen und diese rechtzeitig vorzustellen:

  1. Ist es möglich, über eine Satzung die Anzahl der Plakate pro Partei/Liste und pro Wahl, an der sie jeweils teilnimmt, verbindlich zu begrenzen?
  2. Ist es denkbar, z.B. über die Ausgabe von Genehmigungsaufklebern, auf Basis einer Satzung oder einer anderen Vereinbarung, die Anzahl der Plakate und Aufhängstandorte zu regulieren?
  3. Wäre es möglich und umsetzbar, statt der freien Verteilung der Plakate über das gesamte Stadtgebiet, einzelne Stellwände/designierte Orte an zentralen Plätzen in den Stadtteilen mit je einer bestimmten Anzahl Plakate pro Partei/Liste einzurichten?
  4. Gibt es grundsätzliche juristische oder organisatorische Erwägungen, die gegen solche regulatorischen Eingriffe sprechen?
  5. Gibt es bereits eigene Überlegungen der Stadt hier tätig zu werden und den Parteien und Listen einen entsprechenden Vorschlag zur Begrenzung der Wahlplakate zu machen?

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen und mit freundlichen Grüßen

Die unterzeichnenden Stadträt:innen:

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE
Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE