Nachsteuern beim Anwohnerparken. Familien gezielt entlasten!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

liebe Anwesende,

das Thema Anwohnerparken begleitet uns alle ja jetzt schon etwas länger durch viele Gemeinderatssitzungen. Dieses Thema scheint zu bewegen und zu polarisieren.

Vermutlich liegt es daran, weil hier Teile einer konkret werdenden und notwendigen Verkehrswende sichtbar und auch spürbar werden.

Und dennoch möchte ich meinen Redebeitrag dazu möglichst kurz halten. Kurz halten deswegen, weil ich den Eindruck habe, dass eine Grundsatzdebatte dazu eigentlich nicht mehr notwendig ist.

Dafür möchte ich kurz ein paar Gründe anführen und auch unsere Anträge an die Vorlage der Verwaltung begründen.

Erstens: Die Vorlage der Verwaltung zeigt in eindrücklicher Weise, dass die Neuordnung der Anwohnerparkgebühren ihr Steuerungsziel ganz klar erreichen.

Die Anzahl der Neuanmeldungen von privaten PKWs liegt in den Anwohnerparkgebieten deutlich unter denen in der Reststadt. Die Anzahl der PKW nimmt hier also weniger stark zu als anderswo.

Die Anzahl der ausgestellten Parkberechtigungen ist deutlich zurückgegangen, hat sich im Grunde halbiert. Als Hintergründe werden in der Vorlage plausibel genannt, dass viele ihre Fahrzeuge wohl wieder in der eigenen Garage abstellen. Ein anderer großer Teil hat auf eine neue Antragstellung verzichtet, weil die Berechtigungen wohl für eigentlich unberechtigte Dritte genutzt wurden, z.B. eigene Kinder, die nur gelegentlich zu Besuch kommen und ähnliches.

Und schließlich, so berichten Bewohner:innen der Parkgebiete, kann man aber auch selber gut sehen, stehen neuerdings wieder deutlich mehr freie Parkplätze zu Verfügung. Parkplätze, die dann auch von denen genutzt werden können, die wirklich drauf angewiesen sind.

Unterm Strich erreichen wir also alles, was diese Neuordnung erreichen sollte.

Es gibt aber noch weitere Gründe, die gegen eine größere Grundsatzdebatte sprechen.

Anfang des Jahres haben sich alles Fraktionen zusammengesetzt, mit dem Ziel einen interfraktionellen Kompromiss in der Sache zu erreichen und damit eine polarisierte Debatte im großen Konsens zu beenden.

Beim zweiten oder dritten Treffen lag ein umfassender Kompromiss auf dem Tisch, der bis an die Grenzen der Steuerungswirkung dieser Maßnahme gegangen wäre. Die hier anwesenden Gemeinderät:innen aus allen Fraktionen wissen das. Dieser Kompromiss wurde am Ende von einigen wenigen ausgeschlagen.

Im Ergebnis führen wir heute erneut eine Debatte auf Basis diverser wieder sehr unterschiedlicher Anträge. Das ist legitim, aber die Antragssteller:innen, der anderen Fraktionen, müssen dann ehrlicherweise auch erklären, warum sie den auf den Tisch gelegten Kompromiss ausgeschlagen haben.

Drittens, legt unsere Fraktion zusammen mit anderen heute einen Änderungsantrag vor, der eine weitere Reduzierung der Anwohnerparkgebühren um 25% für Familien vorsieht – sprich für alle Haushalte, die im Besitz einer Freiburger FamilienCard sind, also ein Kind unter 18 noch im eigenen Haushalt haben.

Neben der 75% Reduzierung, für Menschen mit kleinen Einkommen, ergänzen wir die Gebührenordnung damit um eine weitere sozialpolitische Entlastung, die die Lebensverhältnisse, im Bezug auf die zusätzliche Belastung, gut darstellen und abfedern.

Nimmt man diese drei Punkt zusammen, sehen wir eine gute Wirksamkeit der Maßnahme, den zwischenzeitlichen Versuch einer ehrlichen Kompromissbildung und einen wirklich guten und reaktiven Änderungsantrag in Bezug auf Familien.

Wir hoffen heute daher auch auf eine breite Zustimmung!

Dass wir mit unserem Änderungsantrag so falsch nicht liegen können, zeigt auch dass dieser, im Änderungsantrag der SPD und anderer, bereits 1 zu 1 übernommen wurde.

Und nun noch kurz was zum Änderungsantrag der SPD und anderer, der eine weitere Reduzierung für Feuerwehrleute und andere vorsieht.

Zum einen stellt sich uns hier die Frage, warum dieser nicht z.B. auch Hebammen umfasst, oder Menschen die ehrenamtlich in Sportvereinen oder Flüchtlingsinitiativen tätig sind?

Zum anderen stellt sich die Frage, warum dieser Antrag erst jetzt und so kurzfristig in die Debatte eingebracht wurde?

Wir werden diesen Antrag heute daher zunächst ablehnen. Da die endgültige Satzung aber nochmal in den Gemeinderat kommt, können wir diese Frage vielleicht bis dahin nochmal in Ruhe diskutieren. Und vielleicht ist es ja wirklich sinnvoll, und auch rechtlich zulässig, Menschen mit einer sog. Ehrenamtskarte hier ebenfalls zu berücksichtigen.

Und Abschließend: Für unseren Antrag, der es ermöglichen soll, einen Teil der Gebühren zurückzubekommen, wenn man zum Beispiel, sein Fahrzeug früher abmeldet oder umzieht, bitten wir heute ebenfalls um Zustimmung.

Auch das wäre eine weitere Maßnahme um in der Neuordnung der Bewohnerparkgebührensatzung die Lebensrealitäten so gut es geht abzubilden und zu berücksichtigen.

Danke für die Aufmerksamkeit!

  • Gehalten zum Tagesordnungspunkt „Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren“ in der Sitzung des Gemeinderats vom 07.03.2023