Die Ampel hat im April 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verabschiedet, die auch vom Bundesrat bestätigt wurde. Damit kann der Anspruch auf Leistungen im Rahmen des AsylbLG durch Geld- oder Sachleistungen, in Form von Bezahlkarten oder Wertgutscheinen gedeckt werden. Die den Geflüchteten gesetzlich zustehende Geldsumme kann also nun von den Kommunen als Guthaben auf eine Bezahlkarte gebucht und die Nutzung von den jeweiligen Leistungsbehörden mit vielfältigen Restriktionen belegt werden. Gleiches gilt auch für Personen, die über ein Konto verfügen und dem Bürgergeld angepasste Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen.
Untragbarer Einschnitt in Grundrechte
Wir lehnen die Einführung der Bezahlkarte ab. Wir teilen die Kritik, die Aktion Bleiberecht und weitere 20 Gruppen in einem Schreiben an den Gemeinderat vorgebracht haben vollumfänglich: „Die Folgen der Bezahlkarte wären Eingriffe in die Handlungsfreiheit, die informationelle Selbstbestimmung der Person und in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, eine Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts, die mögliche Missachtung des Datenschutzes, Restriktionen wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises und insgesamt die Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigten.“
Unsere Ablehnung gilt auch einer vermeintlich nicht restriktiven Bezahlkarte, da einerseits durch die Abkehr von Bargeldleistungen generell die Tür für jede vorstellbare Art der Restriktion geöffnet wird und es andererseits in bürgerlichen Parteien auch Kräfte geben wird, die hier lediglich einen Testballon sehen, um auch in anderen Bereichen des Sozialstaats den Bargeldleistungen den Kampf anzusagen.
Die Kreise müssen jetzt handeln!
Zwar obliegt die Form der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG dem Ermessen der jeweiligen Kreise, es steht allerdings zu befürchten, dass das Land Baden-Württemberg die Kreise qua Rechtsordnung zur Bezahlkarte verpflichten wird. Auch, wenn das Land nach dem Konnexitätsprinzip die Kosten für die Einführung der Bezahlkarte übernimmt, muss es den Kreisen freigestellt sein, über die Form der Leistungsgewährung zu entscheiden.
Die Kommunen und Kreise müssen jetzt aktiv für dieses Recht eintreten, bevor rechtliche Fakten geschaffen werden. Wir haben uns deswegen gemeinsam mit JUPI in einem Offenen Brief an OB Horn gewandt und ihn aufgefordert, sich proaktiv bei der Landesregierung, dem Innenministerium, beim Landkreistag und im Städtetag gegen die Einführung einer Bezahlkarte und für eine Leistungserbringung in Form von Bargeldleistungen einzusetzen.