Neuen Erbpachtregeln müssen sozialere Mieten erlauben

Annes Rede zur Neufassung der Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung für Erbbaurechte im Geschosswohnungsbau

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

liebe Anwesende,

erst einmal vielen Dank dafür, dass wir mit mehr Vorlaufzeit und deshalb ausführlicher über die Vorlage zum Erbbaurecht im Geschosswohnungsbau diskutieren konnten. Unsere Fraktion steht zu den Erbbaurechtsgrundlagen, die unter der Prämisse stehen, Grundstücke, die sich in städtischer Hand befinden nicht zu verkaufen und letztlich den städtischen Grundstücksbestand auch wieder zu erhöhen. Das ist der Weg, den auch wir wollen: Städtisches Eigentum behalten, den Bestand stabilisieren und erweitern.  Daher sollte die Stadt eine strategische Bodenbevorratung betreiben. Andere Kommunen machen bereits durch eine aktive Bodenpolitik vor, wie eine am Gemeinwohl orientierte Stadtentwicklung gelingen kann. So kann am besten Einfluss auf den Mietwohnungsmarkt genommen werden. Zudem gibt es durch Erbpacht und eine aktive Bodenbevorratung auch wirtschaftliche Vorteile für den städtischen Haushalt. Wir unterstützen daher auch die Verlängerung der Erbpachtzeit auf 99 Jahre. Denn so ist für die Hauseigentümer:innen eine langfristige und kostengünstige Planung möglich.  Positiv sehen wir auch die Möglichkeit, vor allem in der aktuellen Niedrigzinslage, die Ablösesumme für Erbpacht auf einen Schlag zahlen zu können. Dies stellt eine reizvolle Variante dar, wenn die Bankzinsen so niedrig sind wie aktuell.  Längere Laufzeiten wie z.B. 100 Jahre bei bleibender Deckelung des Ablösebetrags auf 100% des Grundstückwerts, gehören unserer Auffassung nach ebenfalls in die Vergabekonzepte hinein.  Es ist uns auch ein Anliegen, dass in den künftigen Baugebieten auch kleinere Gruppen, Baugemeinschaften oder kleinere Genossenschaften bzw. genossenschaftsähnliche Gruppen wie das Mietshäusersyndikat zum Zuge kommen und ihnen die Erwirtschaftung sozialer Mieten möglich sein muss. Deshalb stellen wir in einem Prüfauftrag die Anfrage an die Stadtverwaltung, ob und inwieweit das möglich sein kann.  Wir stellen uns eine Mischkalkulation vor, in der auch eine Vermietung von Räumen an Vereine und bürgerschaftliche Initiativen vorgesehen ist. Eine solche Mischkalkulation kann niedrigere Mieten in einem Objekt möglich machen, zum anderen können aber auch solche Initiativen zur Belebung des Quartiers oder Viertels beitragen.  Außerdem möchten wir prüfen lassen, inwieweit ein Weiterverkauf bzw. eine spätere Privatisierung der im Erbbaurecht erstellten Mietwohnungen ausgeschlossen werden kann. Wenn dies ausgeschlossen werden kann, wäre das ein weiterer wichtiger Baustein der neuen Erbpachtgrundsätze. Unterm Strich erwarten wir von den neuen Erbpachtregeln, dass die Bauleute die Möglichkeit haben, aufgrund einer Mischkalkulation, sozialere Mieten anzubieten. Und wir erwarten von den neuen Erbpachtregeln Verbesserungen für jeden einzelnen Mieter/jede einzelne Mieterin und eine größeren Einfluss der Stadt im Bereich wohnungspolitischer und struktureller Stadtentwicklung.

Vielen Dank!