Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Anlage 2 der DRUCKSACHE G-22/001
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
die unterzeichnende Fraktion beantragt folgende Änderungen und Ergänzungen in der Anlage 2 des Beschlussantrags der Drucksache G-22/001. Änderungen und Ergänzungen sind jeweils hervorgehoben.
A) Änderung in Themenschwerpunkt 1: Sozialer wohnbaupolitischer Beitrag in „Sicherung eines inklusiven Quartiers“:
TEXT NEU:
– mindestens 40 % geförderte Mietwohnungen, die aufgeteilt werden über mind. 3 Bauvorhaben pro Baufeld oder mindestens 30 % Geschossfläche
TEXT ALT:
– mindestens 30 % geförderte Mietwohnungen, die aufgeteilt werden über mind.3 Bauvorhaben pro Baufeld, oder mindestens 30 % Geschossfläche
B) Änderung in Themenschwerpunkt 1: Sozialer wohnbaupolitischer Beitrag in „Sicherung eines inklusiven Quartiers“:
TEXT NEU:
Der Sicherung lebendiger Nachbarschaften dienen gemischte Eigentümerstrukturen. Zur Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen sind in kleinen Baufeldern mindestens eine Parzelle und in großen Baufeldern mindestens zwei Parzellen an Bauende zu vergeben, die die Wohnungen selbst oder überwiegend durch ihre Mitglieder nutzen lassen (Baugruppen für selbstgenutztes Wohneigentum, Baugenossenschaften u. ä.).
TEXT ALT:
Der Sicherung lebendiger Nachbarschaften dienen gemischte Eigentümerstrukturen. Zur Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen ist pro Baufeld mindestens eine Parzelle an Bauende zu vergeben, die die Wohnungen selbst oder überwiegend durch ihre Mitglieder nutzen lassen (Baugruppen für selbstgenutztes Wohneigentum, Baugenossenschaften u. ä.).
C) Ergänzung in Themenschwerpunkt 1: Sozialer wohnbaupolitischer Beitrag, in „Sicherung eines inklusiven Quartiers“:
Zur flächeneffizienten Nutzung und Wohnungsplanung sollen in größeren Gebäudeblöcken vielfältig nutzbare Gemeinschaftsräume eingeplant werden, beispielsweise für Zusammenkünfte der Bewohner:innen, Unterbringung von Gästen oder als Multifunktionsräume.
D) Änderung in Themenschwerpunkt 4: Beitrag für das Quartier (erster Satz des Schwerpunkts):
TEXT NEU:
Dietenbach soll ein inklusiver und nachhaltiger Stadtteil der kurzen Wege sein, in dem Wohnen, Arbeiten, Bildung, Sport, Kultur, Erholung und Freizeit, Begegnung, Public Health, Versorgung, Pflege und Betreuung sowie Mobilität und Verkehr so eng wie möglich miteinander verflochten werden. Bei der Grundstücksvergabe sind die Voraussetzungen für die Ansiedlung der gewerblichen, gesundheitsversorgungsorientierten, kulturellen und sozialen Nutzungen in den dafür vorgesehenen Bereichen zu schaffen.
TEXT ALT:
Dietenbach soll ein Stadtteil der kurzen Wege sein, in dem Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Betreuung, Verkehr und Erholung so eng wie möglich verflochten werden. Bei der Grundstücksvergabe sind die Voraussetzungen für die Ansiedlung der gewerblichen und sozialen Nutzungen in den dafür vorgesehenen Bereichen zu schaffen.
E) Folgende Ergänzung in Themenschwerpunkt 4: Beitrag für das Quartier, im ersten Spiegelstrich, nach „auf dem gleichen Niveau wie die Straßen zu schaffen“:
Mitzudenken sind dabei – insbesondere bei gastronomischer, sozio-kultureller und sozialer Nutzung – auch dazugehörige und nutzbare Außenflächen im EG. Dabei sind vorhersehbare Nutzungskonflikte (Lärm, Nutzungsdauer und -intensität) im Sinne einer konfliktfreien Nutzung gerade auch der Außenflächen planerisch gut aufzulösen.
F) Neuer Spiegelstrich
Planerisch zu berücksichtigen und mitzudenken sind generationen- und zielgruppenübergreifende Einrichtungen von der Kleinkindbetreuung über Jugendtreffs bis zur Seniorenbegegnung in sogenannten Familienzentren bzw. Mehrgenerationenhäusern.
Begründung:
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die Entwicklungsziele anzupassen und zu ergänzen, da sie noch in der alten Gemeinderatsperiode im Jahr 2018 beschlossen wurden. Die fortgeschrittene Planung des neuen Stadtteils hat inzwischen greifbare Formen angenommen und weckt Hoffnungen und konkrete Erwartungen, die ein Stadtteil im 21. Jahrhundert für seine Bewohner:innen erfüllen sollte.
Und da aus den Entwicklungszielen die konkreten Anforderungen für „wichtige planungsrechtliche Festsetzungen ablesbar sind“, halten wir es für den geeigneten Zeitpunkt, die kulturelle und soziale Dimension des neuen Stadtteils explizit in diese Entwicklungsziele aufzunehmen. Denn bei der Planung und Entwicklung von neuen Stadtteilen muss die Eignung für kulturelle und soziale Nutzung und Ansiedelung geprüft und schließlich auch umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE
Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender, EINE STADT FÜR ALLE
Irene Vogel, stellv. Fraktionsvorsitzende, EINE STADT FÜR ALLE