„Mehrerträge/Mehrerträge/-zuweisungen aus Gewerbesteuer und Kommunalen Finanzausgleich und
deren Verwendung für zusätzliche Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie für die Kapital Kapital- und Liquiditätsstärkung im Konzern Stad t Freiburg im Haushaltsjahr 2022“, Drucksache G-22/032
hier:
Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 12 der Sitzung des Gemeinderates am 05.04.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
die unterzeichnenden Fraktionen beantragen folgende die unterzeichnenden Fraktionen beantragen folgende Änderung in der Beschlussvorlage G G-22/032:
Der Beschlusstext der Vorlage G-22/032 wird um folgenden Beschlusspunkt ergänzt:
„5. Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 0,5 Mio. € für eine Planungs- und Konzeptrate zur weiteren Nutzung des „Haus zum Herzog“.“
Begründung:
Da die Auflagen des Regierungspräsidiums, Einlagen in die Kopfbau II GmbH & Co. KG im Zuge der Verlagerung des Stadtarchivs zu tätigen, mittlerweile erfüllt wurden (siehe G-20/233 sowie DHH21/22), sollte der Gemeinderat zeitnah beschließen, das „Haus zum Herzog“ nicht zu verkaufen. Die eingeplante Liquidität kann durch den Nicht -Verkauf und die Vergabe in Erbpacht teilweise kompensiert werden. Vor dem Hintergrund der gemeinderätlichen Absicht, das Gebäude in städtischem Besitz zu halten, soll die Planungs- und Konzeptrate über 0,5 Mio. Euro dazu genutzt werden, ein kluges und innovatives Nutzungskonzept zu erarbeiten. Der Erhalt dieses Gebäudekomplexes in städtischer Hand ist für die Entwicklung der Freiburger Innenstadt ein wichtiger Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Vogel, Emriye Gül // Eine Stadt für alle
Julia Söhne, Atai Keller // SPD/Kulturliste
Dr. Wolf-Dieter Winkler // FL -Stadtrat
Sophie Kessel // Die PARTEI