Soziale Erhaltungssatzungen sind wichtig und richtig

Die Fraktionsgemeinschaft EINE STADT FÜR ALLE sieht sich durch aktuelle Entwicklungen im Stadtteil Stühlinger in ihrer Auffassung bestätigt, dass in Freiburg weiterhin ein dringender Nachholbedarf für soziale Erhaltungssatzungen besteht.

Am 17. September 2019 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung beschlossen, der unter anderem das 7-stöckige Gebäude an der Ecke Breisacher Straße/Hohenzollernstraße einschließt. Gegenstimmen kamen nur von der AfD, der FDP und den Freien Wählern.

Wie wichtig dieser Beschluss für eine soziale Erhaltungssatzung war zeigt sich daran, dass der Eigentümer eines Gebäudekomplexes Ecke Breisacher/Hohenzollernstr. eine aufwändige Sanierung plant, die nach seinen Worten „so teuer“ sei, dass die Verdrängung der ansässigen Bewohnerinnen zwangsläufige Folge wäre. Der Eigentümer selber sagt: »da sind wir weit weg vom Erhalt des Milieus«. Das Projekt müsse sich „auch wirtschaftlich rechnen“ (alle Zitate Badische Zeitung, 8.2.2020, S. 33). Genau um in solchen Fällen steuernd eingreifen zu können, braucht es Erhaltungssatzungen – mit dem Ziel, dass die dort wohnenden Mieterinnen wohnen bleiben können.

Dieses „Milieu“, nämlich die dort wohnenden Mieter*innen, haben aus der Badischen Zeitung davon erfahren, was mit ihrem Haus geplant ist. In dem Haus wohnen teilweise Mietparteien seit Jahrzehnten. Wenn sie ihre Wohnungen verlieren, haben sie in Freiburg kaum eine Chance, eine Ersatzwohnung zu finden. Bereits der gefasste Aufstellungsbeschluss bedeutet für den Eigentümer, dass er ein Baugesuch für die Breisacher/Hohenzollernstr. zurückstellen muss.

In der Gemeinderatssitzung am 3. März 2020 soll nun die Aufstellung einer weiteren sozialen Erhaltungssatzung für den Kernbereich des Stühlinger zwischen Eschholzstraße und Bahngleis sowie Lehener Straße und Zubringer Mitte beschlossen werden. In diesem Bereich sind verstärkte Aktivitäten zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen festzustellen. Auch dies hat Vertreibung der meist einkommensschwächeren Haushalte aus ihren teilweise noch günstigen Mietwohnungen zur Folge.

In vielen Fällen sind die Kommunen leider dazu verpflichtet, Gesuchen der Eigentümer zu entsprechen, so will es der Bundesgesetzgeber. Aber in vielen Fällen gelingt es auch, München ist hierfür ein Beispiel, unter dem Druck bestehender Erhaltungssatzungen mit den Eigentümern sog. Abwendungsvereinbarungen zu schließen und damit die kommunalen Ziele durchzusetzen. Ein mühsames Geschäft, das Freiburg lange gescheut hat. Aber eine brauchbare Alternative dazu gibt es nicht.

Kooperations-Veranstaltungen der Unabhängigen Frauen im Rahmen der 8. März-Woche:
Weiblich, alt und widerständig – Omas gegen Rechts Österreich. Vortrag und Diskussion mit Drin. Susanne Scholl, Wien. Theaterpassage – Mi 11.3. um 20.15 Uhr
Muttermündig – Warum Freiburg ein Geburtshaus braucht. Film und Gespräch. Podium in der Harmonie – So 15.3. um 11 Uhr