Teilhabe endet nicht am Seeufer

Porträtbild von Esther Grunemann

Lieber Herr Oberbürgermeister,
liebe Bürgermeister*innen,
liebe Anwesende,

Im Juni sind in Deutschland bereits 99 Menschen in Gewässern ertrunken. Allein in Baden-Württemberg waren es im Juni 13 Menschen. Auch in Freiburg ertrinken jedes Jahr Menschen in unseren Seen.
Unsere Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich die angedachten und bereits umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen an den Freiburger Seen, um zu verhindern, dass Badende ertrinken.

In der Vorlage steht, dass Badeseen ein wichtiger Bestandteil der Freiburger Freizeit-und Erholungskur sind. Dies sollten sie auch für Menschen mit Einschränkungen und Gehbehinderungen sein. Bislang gibt es aber keine sicheren Zugangsmöglichkeiten in die Freiburger Seen. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der Teilhabe am Sport und an der Freizeit barrierefrei möglich sein sollte. Die 2014 noch bestehende Barriere zu Errichtung einer baulichen Einstiegshilfe in Form einer Rampe gibt es nun nicht mehr. Die verpflichtende Badeaufsicht besteht nun nicht mehr, selbst wenn man eine Rampe in den See errichtet.
Diese Hürde entfällt und wir hoffen, dass die abschließende rechtliche Prüfung demnächst abgeschlossen ist.

Da sowohl der Flückiger wie auch der Opfinger See über eine Infrastruktur wie Rollstuhltoiletten verfügen, bietet sich eine Prüfung dieser beiden Seen an. Einstiegshilfen wie Handläufe wären ein Anfang, sind aber bei Weitem nicht ausreichend!