Verbesserung für Menschen mit Behinderung bereits ab GdB 50

Ergänzungsantrag zu DS G-23/188, hier: „Anpassung der Eintrittspreise in den städtischen Hallen- und Freibädern“

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

die unterzeichnenden Fraktionen beantragen den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:

„Abweichend von der Vorlage, wird die Ermäßigung bei den Sozialtarifen für Frei- und Hallenbäder (Anlage zur Drucksache G-23/188) für Menschen mit Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 (Schwerbehinderung) gewährt. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen B erhalten freien Eintritt.“

Begründung:

In der aktuellen Vorlage wurde dieser Punkt seitens der Stadt nicht vertieft bearbeitet. Umliegende Bäder – die gerne als Bezugspunkt genommen werden – sind in diesem Punkt in der Regel weiter. Einen ermäßigten Preis bereits ab einem Grad der Behinderung von 50  (Schwerbehinderung), statt wie bisher erst ab GdB 80, in Höhe der auch bisher vorgeschlagenen 1,50 Euro, halten wir für geboten.

Bei Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) ist davon auszugehen, dass die Mitnahme einer Begleitperson Voraussetzung des Schwimmbadbesuchs ist. Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen B sollten hier nicht schlechter gestellt werden als andere Menschen mit Behinderung, die nicht auf eine Begleitperson angewiesen sind.

Die unterzeichnenden Stadträt:innen und Fraktionen:

Lina Wiemer-Cialowicz, Co-Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE

Gregor Mohlberg, Co-Fraktionsvorsitzender EINE STADT FÜR ALLE

Irene Vogel, Stellv. Fraktionsvorsitzende EINE STADT FÜR ALLE

Ramon Kathrein, Stadtrat JUPI-Fraktion

Dr. Wolf-Dieter Winkler, FL-Einzelstadtrat

Julia Söhne, Fraktionsvorsitzende SPD/Kulturliste

Ismael Hares, Stadtrat SPD/Kulturliste

Karin Seebacher, Stadträtin SPD/Kulturliste

Simon Sumbert, Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen

Hannes Wagner, Stadtrat Bündnis90/Die Grünen