Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Anwesende,
erst im letzten Haupt- und Finanzausschuss am 15. Juli erhielten wir Kenntnis über den Verlängerungswunsch des Erbbaurechtes von sechs städtischen Grundstücken, die aktuell von der Vonovia früher GAGFAH verwaltet werden.
Selbstverständlich stehen wir dazu, dass Grundstücke im Erbbaurecht erhalten bleiben müssen.
Doch hier tritt nun ein anderer Fall ein.
Wir könnten und müssten darüber reden, ob es nicht sinnvoll wäre, mit der Rücknahme dieser Wohnungsbestände den Bestand an öffentlichen Wohnungen in Freiburg, zu Gunsten der Mieter:innen in dieser Stadt, zu übernehmen.
Die vorliegende Drucksache ist aber leider viel zu knapp und liefert auch nicht die Grundlage, die für eine ordentliche Beratung notwendig gewesen wäre.
Zwar benennt die Drucksache die Lage und Anzahl der Grundstücke, doch weder Wohnungsanzahl noch die Anzahl der Mieter:innen werden erwähnt.
Es fehlt vollkommen eine Bewertung der Grundstücke, nichts steht zum Zustand der Gebäude darin, auch nicht zu den Miethöhen, auch dass eine mögliche Ablöse nur zu 100% möglich ist – alles fehlt vollkommen.
Es fehlt zudem die Anzahl der Wohnungen, die der Sozialbindung unterliegen, wie viele in den letzten 99 Jahren ausgelaufen sind und wie viele demnächst auslaufen werden, sofern es überhaupt noch Sozialbindungen in diesem Gebiet gibt.
Das alles fehlt.
Heute – vier Stunden vor der Gemeinderatssitzung – wurden diese notwendigen Daten nachgereicht – tut uns leid – so geht es nicht. Bei so einem großen Wohnungsbestand muss zwingend früher und in den verschiedenen Gremien gesprochen werden!
Hier wird die Chance vertan, über Vonovia und ihr Geschäftsverhalten zu diskutieren und zum anderen über Alternativen zu einer Verlängerung des Erbbaurechtes grundlegend nachzudenken und zu entscheiden.
Eine Alternative wäre es gewesen, dass es der FSB ermöglicht worden wäre, diese Vonovia/GAGFAH Wohnungen zu erwerben, um den Bestand an städtischen Wohnungen im Freiburger Mietwohnungsmarkt erheblich zu erweitern und damit u.a. auch eine Verbesserung der Mietsituation der Mieter:innen zu ermöglichen.
Zu einer aktiven Liegenschaftspolitik gehört auch, dass man das diskutieren und darüber politisch entscheiden kann.
Wir müssen auch darüber diskutieren, wie eine größere Anzahl von Verlängerungen von Erbbaurechten, insbesondere bei zusammenhängenden Beständen wie in diesem Fall, dem Gemeinderat in einem angemessenen Vorlauf zur Kenntnis kommt und in seinen Gremien diskutiert werden kann.
Dieser dünnen Vorlage sollen wir jedoch ohne ausreichende Beratung und einem nicht angemessenen Gremienlauf zustimmen. So geht das nicht!
Auch die Begründung, dass eine Abstimmung erst im September eine Verlängerung, die zum 1.1.2025 terminiert ist, verhindern würde, sehen wir zwar, aber das nimmt uns die Möglichkeit einer politischen Entscheidung, die hier notwendig gewesen wäre.
Deswegen stellen wir diesen Absetzungsantrag und werden der Drucksache nicht zustimmen bzw. uns enthalten.