Vorläufiges ÖPNV-Sozialticket bei langer Wartezeit auf Wohngeldbewilligung

Portrait Gregor Mohlberg

Grundsätzlich, das Sozialticket ist eines der sozialpolitischen Erfolgsprojekte der Stadt.

Echte Teilhabe, im Bereich der Mobilität und am gesellschaftlichen Leben wird damit ermöglicht.

Der jahrelange Kampf, insbesondere unsere Fraktion, hat sich gelohnt.

Dass der Erfolg anhält, hat viel damit zu tun, dass heute fast der ganze Gemeinderat an der Weiterentwicklung und Anpassungen gearbeitet hat.

Zuletzt die Koppelung an das 49-Euroticket und damit einhergehend eine Absenkung im Preis, bei gleichzeitiger Verbesserung in der Leistung.

Auch die heutige Vorlage nimmt wieder eine wichtige Anpassung vor.

Mit der überlappenden Ausstellung des Sozialtickets, also für bis zu 15 Monaten, statt bisher nur 12, wird eine leistungslose Zwischenzeit zwischen auslaufenden Leistungs-Bewilligungen, z.B. beim Wohngeld, und Neuanträgen geschlossen.

Unsere Fraktion hat dennoch einen darüber hinaus gehenden Antrag gestellt, der versucht die aktuell noch immer lange Wartezeit bei der Wohngeld-Beantragung in den Blick zu nehmen.

Uns ist wichtig, dass Personen im Erstantrag, wenn sie vollständige Unterlagen eingereicht haben, bei einer Wartezeit von mehr als 2 Monaten auch die Möglichkeit bekommen ein Sozialticket befristet zu nutzen.

Wir halten das für angebracht und verhältnismäßig, solange Bescheid-Ausstellungen unverhältnismäßig lange dauern.

Teilhabe, die wenn nicht stattgefunden auch nicht nachgeholt werden kann.

Selbiges gilt natürlich auch für viele andere Annex-Leistungen, den Freiburg-Pass, reduzierte Bäderpreise und Kitagebühren, Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine usw.

Diese Debatte werden wir an anderer Stelle aber noch führen. Der Aufsetzungsantrag unserer Fraktion am Anfang der Sitzung, fordert genau das ein.

Auch wenn es sich beim Sozialticket nicht um eine Pflichtleistung der Kommune handelt, ist es eben doch einer der wesentlichen Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe – über den wir heute entscheiden können.

Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag.