Wahlentscheidend: Weg mit dem § 218ff!

Frauen haben das Recht auf umfassende medizinische Versorgung, Beratung und Information. Weil die Realität eine andere ist, wurde jetzt im Vorfeld der Bundestagswahl zum Protest mobilisiert: für die Abschaffung des § 218ff und für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung auch für Schwangere.

Aktuell schützt vor Strafe bei einem Schwangerschaftsabbruch, der vor der 13. Woche vorgenommen werden muss, einzig eine Pflichtberatung mit 3-tägiger Bedenkzeit. Und doch hängt jedem Abbruch ein Ruf der Illegalität an – mit vielschichtigen Auswirkungen – auch in Freiburg:

Die Versorgung ist zeitnah kaum mehr sichergestellt, Wege und Wartezeiten werden länger, weil die Zahl der Ärzt:innen seit Jahren sinkt. So ist ihnen jegliche Information auf ihren Webseiten verboten, noch sind ihre Eingriffe kostendeckend. Wie die Schwangeren selbst sind sie zudem auch Stigmatisierungen und Angriffen von „Lebensschützer:innen ausgesetzt. Das Tabu dieses Eingriffs in der medizinischen Ausbildung und der Streit zwischen den Grünen Ministerien Soziales versus Wissenschaft, die Unikliniken zu dieser Grundversorgung zu verpflichten, kommt in Ba-Wü erschwerend hinzu. Wie lange noch?

Tuniberg-Schule: Schnell und bedarfsorientiert umsetzen!

Unsere Fraktion wird sich weiterhin für einen schnellen und bedarfsorientierten Schulneubau am Tuniberg einsetzen. Eine weiterführende Schule ist hier schon längst notwendig. Alle Schüler:innen am Tuniberg haben ein Anrecht darauf, mit annehmbarem Aufwand all-morgendlich ihre Schule zu erreichen. Unabhängig von der letztendlichen Schulart muss gelten, dass sie in der jeweils nächstgelegenen Schule aufgenommen werden. Eine lokale Schule schafft jedoch Identität und Gemeinschaft – ein Fakt, der übrigens so auch sehr für eine weiterführende in Weingarten spricht.

Der anstehende Beteiligungsprozess ist wichtig, um die beste Lösung zu finden – bildungspolitisch und für eine nachhaltige Entwicklung der Ortschaften, aber auch, um gegenüber den Landesschulbehörden den realen Bedarf klar zu benennen! Es kann nicht sein, dass unflexible Planungsvorgaben auf Landesebene, eine gute Lösung für die Mehrheit der Schüler:innen und deren Eltern verhindern. Die Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule mit gym. Oberstufe, als einer Schule mit kurzen Wege und besten Bildungschancen für alle, muss offen diskutiert werden können – anstatt, als Rettungsanker, an einem Gymnasium festhalten zu müssen.

Wir erwarten von der grün-schwarzen Landesregierung, dass sie eine an der Raumschaft orientierte Schulplanung ermöglicht – ohne Zwänge.

Irene Vogel / Gregor Mohlberg