Erbbau-Evaluation schon nach drei Jahren, statt erst nach Fünf.
Änderungsantrag zu TOP 17, G-20/172 – Neufassung der Grundsätze der Erbbaurechtsverwaltung für Ein- und Zweifamilienhäuser Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, die unterzeichnenden Fraktionen beantragen folgende ...